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Gesetzlich versicherte Patienten:
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für osteopathische Behandlungen die von Mitgliedern des Osteopathie Verbandes (VOD) durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich vor der Behandlung direkt an Ihre Krankenkasse, ob Ihre Kasse die osteopathische Behandlung bezuschusst und ob dafür ein Privatrezept Ihres Arztes benötigt wird.
Eine Liste der Erstattungen durch die GKV finden Sie hier.
Privat-Krankenversicherte oder privat Zusatzversicherte, Beihilfe-Berechtigte mit privater Zusatzversicherung:
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung vor der Behandlung über die Kostenübernahme für Osteopathie.
Mit Privatrezept von Ihrem behandelnden Arzt: Abrechnung pauschal pro Behandlung.
Ohne Rezept:
Abrechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH)
Privat-Krankenversicherte, Beihilfe-Berechtigte mit privater Zusatzversicherung sowie Selbstzahler
Für die oben genannten ist
- Physiotherapie/Krankengymnastik
- Manuelle Therapie
- PNF
möglich.
Die direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenversicherungen ist allerdings nicht möglich.
Bei Fragen zur Abrechnung, den Kosten oder der weiteren Abwicklung sprechen Sie mich gerne direkt an. Selbstverständlich wird vor jeder Behandlung zu ihrer Sicherheit eine Honorarvereinbarung geschlossen
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